Rechtliche Risiken durch fehlende bundesweite Richtlinien im Umgang mit der DSGVO stellen bereits heute ein erhebliches Hindernis bei der Einführung von KI dar. Die Verwendung von KI in einem produktiven Anwendungsfall innerhalb der Breite der Industrie oder dem öffentlichen Sektor ist immer noch ein Einzelfall. Die Forderung, dass KI-Systeme grundsätzlich ethischen Grundsätzen entsprechen und erklärbar sein müssen, bedeutet daher eine zusätzliche Hürde, die auch von der heutigen klassischen Datenverarbeitung in der Regel nicht erfüllt wird.
Verbindliche Rahmenbedingungen
Unabhängig von der Technologie dürfen Menschen nach Artikel 22 der DSGVO nicht vollautomatischen Entscheidungen unterworfen werden, sofern die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Person hat. Da so die Einhaltung ethischer Grundsätze und die Erklärbarkeit bei relevanten Entscheidungen grundsätzlich gegeben sein muss, empfehlen wir in der Betrachtung eine Gleichstellung von KI-Systemen und der klassischen Datenverarbeitung. Um den enormen Rückstand Deutschlands bei der KI nicht weiter zu vergrößern, sollte das Ziel der weiteren Diskussion sein, bundesweit verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI zu schaffen, Bürokratie in Bezug auf die Förderung zu verringern und ausreichende Mittel bereit zu stellen sowie die Aufklärung innerhalb der Industrie und des öffentlichen Sektors über die konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI zu verbessern.















