Die noch vom letzten Bundestag beschlossene Ratifizierung des Übereinkommens zum EU-Patent war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden und soll nochmals zur Abstimmung gebracht werden. Das geplante EU-Patent, mit seinem bezüglich Verletzung und Validierung vereinheitlichten Patentgericht, wird also noch auf sich warten lassen. Obgleich zahlreicher Eingaben und eingebrachter Lösungsansätze zu gravierenden Mängeln im deutschen Patentwesen, hat das Bundesjustizministerium die Chance zur Verbesserung der kritisierten Systemfehler zwar aufgegriffen, aber noch nicht genutzt. Somit bleiben die Bedrohungen gegenüber Produktinnovationen aus einem überbordenden Patentwesen mit Verletzungsklagen und -urteilen auch aus nicht haltbaren Patenten bestehen. Patente können weiterhin als Machtmittel missbraucht werden, befördert in einem Rechtssystem, in dem über Verletzung einerseits und Gültigkeit der Patentansprüche andererseits getrennt und asynchron entschieden wird. Der Gesetzgeber hat es im Rahmen der in Aussicht gestellten Patentgesetzmodernisierung in der Hand, mit deutlichen Eingriffen in die jetzige Rechtspraxis Sicherheit auch für den innovativen Mittelstand zu schaffen.

Seiten: 1 2