Der EU Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und wird nach einer Übergangsfrist nun grundsätzlich anwendbar. Er beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die etwa den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern oder den Zugriff von Verwaltungen auf Unternehmensdaten in einem Notfall ermöglichen sollen. Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten, was die Entwicklung neuer Dienstleistungen unterstützen kann. Laut Branchenverband Bitkom bleiben allerdings noch einige Fragen zu Umsetzung offen. Um konkrete Hilfestellung für die Unternehmen zu geben, hat der Verband heute einen Praxisleitfaden mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Data Act veröffentlicht. Unter anderem erklärt er die Regelungen und gibt Praxis-Tipps, die bei der Umsetzung im Unternehmen helfen. Der ‚Umsetzungsleitfaden zum Data Act: Hilfestellungen zur Umsetzung von (EU) 2023/2854 – aus der Praxis für die Praxis‘ steht kostenlos zum Download bereit.
www.bitkom.org















