4. Praktikable Ausweichlösungen vorbereiten

Nicht jeder ausgefallene Geschäftsprozess lässt sich sofort wiederherstellen. Deshalb sollten Unternehmen für kritische Abläufe stets praktikable Alternativen bereithalten. Dazu zählen Ersatzsysteme für wichtige Anwendungen, alternative Kommunikationskanäle oder manuelle Verfahren, mit denen sich bestimmte Tätigkeiten vorübergehend fortführen lassen. Auch der Zugriff auf geschäftskritische Daten und Dokumente sollte im Notfall möglich sein. Zudem müssen mögliche Abhängigkeiten von externen IT-Dienstleistern und Cloud-Anbietern berücksichtigt und deren Unterstützungsmöglichkeiten im Vorfeld geklärt werden. Entscheidend ist, dass die betroffenen Mitarbeiter die jeweiligen Ausweichlösungen kennen und nutzen können.

5. Ein klarer Kommunikationsplan

Im Fall einer Betriebsunterbrechung sollten Unternehmen vorab festlegen, wer im Ernstfall welche Informationen erhält, über welche Kanäle kommuniziert wird und wer dafür verantwortlich ist. Eine frühzeitige und abgestimmte Kommunikation gegenüber Kunden oder Lieferanten kann Unsicherheiten reduzieren und weitere negative Auswirkungen begrenzen.

Hier gilt es auch, die gesetzlichen Meldepflichten zu beachten: Je nach Art des Cybervorfalls und den geltenden regulatorischen Anforderungen müssen Unternehmen gegebenenfalls Behörden innerhalb festgelegter Fristen informieren. Entsprechende Vorgaben ergeben sich je nach Land, Branche und Unternehmen unter anderem aus der DSGVO, der nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie oder DORA.

6. Regelmäßig testen

Regelmäßige Datensicherungen bzw. Backups garantieren keine erfolgreiche Wiederherstellung. Entscheidend ist, dass die gesicherten Daten im Ernstfall auch verfügbar und vollständig sind sowie innerhalb eines vertretbaren Zeitraums wiederhergestellt werden können. Hierbei können Wiederherstellungstests helfen.

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