Gehörschutzberatung für Unternehmen

In Deutschland sind Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Lärm zu schützen und ihnen einen für die Lärmbelastung angemessenen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Die relevanten Rechtsgrundlagen dazu befinden sich im Arbeitsschutzgesetz und in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Ein individuell angepasster Gehörschutz bietet hier Schutz für Mitarbeitende in Arbeitsumgebungen mit hoher Lärmbelastung. Der Gehörschutz wird basierend auf den Ohrabdrücken gefertigt. Nach der Fertigstellung bekommen die Mitarbeitenden Einweisungen in Handhabung und Pflege und der Hörakustiker überprüft nochmals die Passform sowie die Dichtigkeit. In der Regel wird auch ein Nachsorgeservice angeboten. Dies soll gewährleisten, dass der Gehörschutz weiterhin optimal funktioniert. Zudem können regelmäßige Hörtests durchgeführt werden.

leben-ohne-lärm.de