Seit dem 1. Januar 2020 steht Unternehmen in Deutschland durch das Forschungszulagengesetz eine neue Form der Förderung von Forschung und experimenteller Entwicklung (FuE) zur Verfügung: Sie können ihre Personalaufwendungen für FuE künftig auch steuerlich geltend machen. Dadurch sollen insbesondere Existenzgründer und Mittelständler vom neuen Gesetz profitieren. Die steuerliche Forschungsförderung ist daher bewusst niedrigschwellig angelegt und erfordert von den Unternehmen weniger bürokratischen Aufwand. So soll sichergestellt werden, dass mehr Unternehmen als bislang eine Forschungsförderung erhalten. Damit Unternehmen sich schnell und umfassend über die steuerlichen FuE-Förderungen informieren und die eigene Förderfähigkeit ermitteln zu können, steht ihnen der Forschungszulagenrechner zur Verfügung. Der Rechner prüft, ob das Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt und berechnet die voraussichtliche Höhe der Förderung für das Unternehmen. Zudem dient die Plattform als Anlaufstelle für Informationen zur Forschungsförderung.
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